Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen
1. Vertragspartner und Bedingungen
1.1 Ihre Vertragspartnerin für die Herstellung des Glasfaseranschlusses ist die fiberplus GmbH ("wir"; oder "fiberplus"). Wir errichten, betreiben und verantworten die Glasfaserinfrastruktur.
1.2 Mit dem fiberplus Glasfaseranschluss wird eine Nutzungseinheit (Haushalt/Wohnung/ Büro /Betrieb) an unsere Glasfaserinfrastruktur angeschlossen ("Hausanschluss"; oder "Fiber To The Home — FTTH").
1.3 Zur aktiven Nutzung des Hausanschlusses müssen Sie einen Internet-Service-Vertrag mit einem der auf unserer Website angeführten Internet Service Providern ("ISP") abschließen.
1.4 Der unter Punkt 8.1 dieses Vertrages ausgewiesene Preis für die Herstellung eines Hausanschlusses gilt nur in Kombination mit einem Internet Service Vertrag gemäß Punkt 1.3. dieses Vertrages. Dieser ist spätestens 14 Tage nach Abschluss dieses Vertrages abzuschließen und zumindest 24 Monate aufrechtzuerhalten, wobei durch einen Wechsel Ihres Internet-Service-Providers diese Frist nicht neu zu laufen beginnt.
2. Berechtigung und Rechteeinräumung
2.1 Sie bestätigen, dass Sie entweder Eigentümer*in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft sind, oder als Mieter*in bzw. sonstige*r Nutzungsberechtigte*r über die erforderlichen Berechtigungen zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses am Standort verfügen. Der Nachweis einer erforderlichen Berechtigung ist auf Verlangen der fiberplus beizubringen.
2.2 Sie räumen fiberplus auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft, zwischen deren Grenze und dem Einleitungspunkt an der Innenseite des anzuschließenden Gebäudes, das Leitungsrecht zur Errichtung, Erhaltung, Erneuerung und Betrieb einer Kommunikationslinie gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) ein. Sie verpflichten sich, sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag auch auf Ihre Rechtsnachfolger*innen im Besitze und Eigentum Ihrer Liegenschaftsanteile zu überbinden und diese zu verpflichten, diese Pflichten auf weitere Nachfolger*innen zu überbinden. Darüber hinaus räumen Sie uns das Recht ein, über Ihre Liegenschaft eine benachbarte Liegenschaft mit dem Glasfasernetzwerk zu verbinden, wenn dies technisch nicht anders realisierbar ist. Sollte es auf dem vertragsgegenständlichen Standort bereits Infrastruktur vorhanden sein, die für die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses verwendbar ist (z.B. Leerrohre), so räumen Sie uns das Recht ein, diese zu verwenden.
3. Herstellung und Termine
3.1. Selbstinstallations-Hausanschluss
3.1.1 Im Rahmen des Selbstinstallations-Hausanschlusses bringen wir die Leerverrohrung bis zur Grundstücksgrenze (Übergabepunkt). Die Wahl des Übergabepunktes steht ausschließlich fiberplus zu, wobei wir von Ihnen geäußerte Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen werden. Wir, oder das von uns beauftragte Bauunternehmen, werden Sie zur Terminkoordination rechtzeitig kontaktieren.
3.1.2. Sie haben sich dazu verpflichtet, die Herstellung vom Übergabepunkt bis zum Netzabschlusspunkt (OTO-Box) zu übernehmen. Die Selbstinstallation hat in Übereinstimmung mit den von uns mitgeteilten technischen Spezifikationen zu erfolgen. Wir stellen Ihnen die Installationsanleitung und eine FTTH-Starterbox zur Verfügung.
3.1.3. Wenn Sie die Selbstherstellungsarbeiten abgeschlossen haben, werden wir oder das von uns beauftragte Bauunternehmen Ihren Anschluss fertigstellen.
3.1.4. Sollten Sie die Selbstherstellung nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend unseren technischen Vorgaben durchführen, werden wir Ihnen die uns daraus entstehenden Zusatzkosten in Rechnung stellen.
4. Vertragsannahme und Rücktritt des Kunden
4.1. Der Vertrag kommt durch die Übermittlung der Bestellbestätigung, an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse, durch fiberplus zustande.
4.2. Kund*innen, die Verbraucher*innen im Sinne des §1 Abs.1 Z2 Konsumentenschutzgesetz sind, haben das Recht, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Bestellbestätigung von fiberplus erhalten haben.
4.3. Um die das Rücktrittsrecht auszuüben, haben Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Sie können dazu das bereitgestellte Formular verwenden oder den Rücktritt formlos erklären. Wir werden den Eingang Ihrer Rücktrittserklärung unverzüglich schriftlich bestätigen.
4.4. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an fiberplus GmbH, Südstadtzentrum 4, 2344 Maria Enzersdorf, oder per E-Mail an ruecktritt@fiberplus.at.
4.5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Unternehmer*innen.
4.6. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt vom Vertrag gegenüber fiberplus nicht einen allenfalls abgeschlossenen Internet-Dienstvertrag betrifft. Sofern Sie Ihren Internet-Dienstvertrag widerrufen möchten, müssen Sie sich dazu an Ihren Internet-Service-Provider wenden.
5. Leistungsbeschreibung
5.1. Folgende Leistungen sind in den Anschlusskosten inkludiert:
a) die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses
b) Prüfung des bestehenden Kabelschutzrohres vom nächstmöglichen Anschlusspunkt zur Grundstücksgrenze auf dessen ordnungsgemäße Funktionalität.
c) Montage der Glasfaser-Anschlussbox (Optical Network Terminal - ONT) gebäudeinnenseitig am Hauseinführungspunkt oder bis zu max. 10m Entfernung. Die Kabelführung und Montage im Gebäudeinneren erfolgt "Aufputz"; mittels Kunststoffkabelschellen bzw. in allfällig bestehenden Leerohren.
d) Glasfaserleitung (wird von uns beigestellt) vom nächstmöglichen Anschlusspunkt zur Glasfaser-Anschlussbox (Material wird von uns beigestellt) inklusive aller notwendiger Nebenleistungen zur Inbetriebnahme der Glasfaserinfrastruktur.
5.2 Voraussetzungen für den Hausanschluss, die von Ihnen bereitzustellen sind
5.2.1. Für den Betrieb der Glasfaser-Anschlussbox (ONT): ein 230V Stromanschluss innerhalb eines 0,5m Radius um das ONT.
5.3. Können wir die Fertigstellung Ihres Standorts aus Gründen, die in Ihrer Sphäre liegen, nur mit Zusatzaufwand durchführen, insbesondere, weil uns die Fertigstellung an dem mit Ihnen vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird, stellen wir diese Zusatzkosten in Rechnung. Sie stimmen dieser Kostentragung ausdrücklich zu.
6. Wartungsverantwortlichkeiten und Störungsbehebungsprozesse
6.1. Unsere Verantwortung umfasst ausschließlich Leerverrohrung, Glasfaserkabel und endet bei der Glasfaser-Anschlussbox („ONT"). Die Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Wird die Glasfaser-Anschlussbox von Ihnen beschädigt, werden Ihnen die dadurch notwendigen Aufwendungen für den Austausch in Rechnung gestellt. Die Wartungsverantwortung im Zusammenhang der Innenverkabelung liegt bei Ihnen. Sie tragen auch sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.
6.2. Der Zugang zur Glasfaser-Anschlussbox ist bei Bedarf frei und zugänglich zu machen.
6.3. Die mit einem Ausweis versehenen Beauftragten dürfen das Grundstück sowie das Gebäude zur Durchführung von notwendigen Kontroll- Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unentgeltlich betreten. Sie haben darüber hinaus den von uns mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag, insbesondere zur Unterbrechung und Trennung des Anschlusses oder zur Unterbrechung der Anschlussnutzung, erforderlich und Ihnen zumutbar ist.
7. Sonstige Bestimmungen
Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des 51 Abs. ZI Konsumentenschutzgesetz sind, haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
8. Entgelte und Zahlungsbestimmungen
8.1. Das Entgelt für die in Punkt 5 dieses Vertrages beschriebenen Leistungen (Leistungsbeschreibung) beträgt einmalig 299,– EUR (inkl. Ust). Bitte beachten Sie, dass dieser Preis für die Herstellung eines Hausanschlusses nur in Kombination mit dem Abschluss eines Internet Service Vertrages gilt.
8.2. Sollte es zu keinem Vertrag mit einem ISP kommen, oder dieser vor Ablauf von 24 Monaten von Ihnen gekündigt und kein Vertrag mit einem anderen ISP abgeschlossen werden, erhöhen sich die Hausanschlusskosten auf einmalig 699,– EUR (inkl. Ust). Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto.
8.3. Allfällige Mehrkosten werden Ihnen mit der Fertigstellung des Glasfaseranschlusses unsererseits in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto.
8.4. Wenn Sie fristgerecht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder wenn ein von Ihnen nicht verschuldeter Grund vorliegt, der Sie zum Rücktritt oder zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrags berechtigt, wird Ihnen das Herstellungsentgelt innerhalb von 30 Tagen, auf die von Ihnen bekannt zu gebende Kontonummer, zurückerstattet.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Eine Änderung der Daten, die Sie uns bekanntgegeben haben (insbesondere Kontaktdaten oder eine Änderung der Eigentumsverhältnisse) sind uns umgehend mitzuteilen.
9.2. Es gilt österreichisches Recht.
9.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung, gilt der Gerichtsstand der gelegenen Sache (berührte Liegenschaft) als vereinbart.
9.4. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland liegt, gelten jedoch die gesetzlichen Gerichtsstände.